Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“

www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html



  • Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht
  • Dieses Grundrecht wird, anders als alle anderen, nur auf Antrag und nach erfolgter positiver „Gewissensprüfung“ gewährt
  • Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht für männliche Zivilisten („Ungediente“), alle Reservisten und Reservistinnen und auch aktive Soldaten und Soldatinnen

 

 

Informationen - Hilfe - Beratung

Stand: 10. Januar 2026

Am 1. Januar 2026 ist das neue Wehrdienstmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält keine Verpflichtung zu einem Grundwehrdienst, allerdings ermöglicht es die Erfassung der Daten aller wehrpflichtigen Personen. Außerdem werden alle Personen mit männlichem Geschlechtseintrag, die 18 Jahre alt werden (in 2026 ist das der Geburtsjahrgang 2008) verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen, um ihre Daten abzugleichen und insbesondere ihr Interesse und ihre Eignung für die Bundeswehr zu erfassen. Darüber hinaus werden verpflichtende Musterungen für diese Männer eingeführt, um ihre Tauglichkeit für den Wehr- und Kriegsdienst festzustellen. Weibliche und diverse Personen sowie sukzessive auch ältere Jahrgänge erhalten ebenfalls einen Einladungslink zu dem Fragebogen, sind jedoch nicht verpflichtet ihn auszufüllen.

Es ist möglich und wurde bereits von Politikern thematisiert, dass eine Wehrpflicht für den Fall eingeführt wird, dass durch die aktuellen Erfassungen nicht genügend Freiwillige für die Bundeswehr gewonnen werden können. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall werden außerdem alle männlichen Personen bis zum Alter von 60 Jahren wehrpflichtig.

Die einzige legale Möglichkeit, nicht zum Dienst an der Waffe herangezogen zu werden, ist die Kriegsdienstverweigerung.

WICHTIG: Allein im Fragebogen anzugeben, dass kein Interesse an einem freiwilligen Dienst in der Bundeswehr besteht, ist keine Kriegsdienstverweigerung! 

Ich will den Kriegsdienst verweigern, wo bekomme ich Informationen, Hilfen, Beratung?

Eine Beratung ist möglich im Friedenszentrum Hochstraße 18 in Braunschweig, 
Offener Termin zu allen Fragen zur Kriegsdienstverweigerung: Jeden 1. Donnerstag im Monat von 18:00 bis 19:30 Uhr 

Alle Anfragen insbesondere wegen Unterstützung bei der individuellen Kriegsdienstverweigerung können per E-Mail an die Berater im Friedenszentrum Braunschweig gerichtet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!