Von Kristoffer Klement

Alte Gedanken zur Betrachtung aktueller Probleme heranzuziehen, kann eine diffizile aber fruchtbare Angelegenheit sein. Neue Betrachtungsweisen lassen sich eröffnen, Parallelen und Unterschiede können festgehalten und womöglich gar vergessene Lösungsansätze wieder aufgearbeitet werden. Die Wahrscheinlichkeit des letztendlichen Erfolges hängt dabei wohl von der Art des Problems ab – erleichternd scheint jedoch die Zeitlosigkeit eines Problems zu wirken, insofern sie den ihnen gewidmeten Gedanken eine gewisse Unvergänglichkeit verleiht. Eines dieser zeitlosen Probleme ist die Suche nach den allgemeinen Bedingungen des Friedens und einer seiner bekanntesten Denker war der Königsberger Philosoph Immanuel Kant. In seiner 1795 erschienenen Schrift „Zum ewigen Frieden“ suchte er nach eben jenen Grundlagenprinzipien, die der Menschheit schlussendlich Abhilfe von der Seuche des Krieges leisten sollten.



Kant zu lesen ist freilich kein einfaches Vergnügen. Wer sich aber doch in seinen sprachlichen Irrgarten vorwagt, kann auf dem Weg philosophische Diamanten entdecken, deren Glanz in der Tat einen Hauch von Ewigkeit versprüht. In der besagten Schrift sind dies einerseits die neun Präliminar- und Definitivartikel, die die außen- sowie innenpolitischen Grundsätze beinhalten, nach denen laut Kant ein ewiger Frieden möglich sei. Hier finden sich geradezu klassische Forderungen wie die Einrichtung eines föderalistisch organisierten Völkerrechts, die Abschaffung stehender Heere oder das Verbot sich gewalttätig in die Regierung eines anderen Staates einzumischen; darüber hinaus aber auch Prinzipien, die trotz ihrer Relevanz oft vernachlässigt werden, so etwa das Verbot im Krieg Maßnahmen zu ergreifen, die lang währende Ressentiments nach sich ziehen und so jedes zukünftige Vertrauen nachhaltig schädigen. Freilich sind nicht alle Artikel derart einleuchtend, geschweige denn unstrittig. So erklärt Kant die Republik zur angebrachten Staatsverfassung des ewigen Friedens, lehnt die Demokratie – hier im Sinne einer Basisdemokratie! – jedoch als despotische „Form der Beherrschung“ ab.

Kants Gedanken schweben nicht haltlos im Raum. Sie werden durch Begründungen gestützt in denen sich erst das ganze Potenzial der kurzen Schrift entfaltet. Als systematischer Philosoph sind diese Fundierungen zwar vor dem Hintergrund seines leicht angestaubten Gesamtwerks zu sehen; dennoch liefern sie vielerorts Ansatzpunkte, die auch heute noch Gültigkeit beanspruchen sollten. Wenn Kant etwa mit der Hospitalität (Wirtbarkeit) ein Weltbürgerrecht beschreibt, demnach jeder Mensch von anderen Ländern friedlich aufgenommen werden muss, so verweist er nicht nur auf die räumliche Endlichkeit dieser Welt, die eine gegenseitige Duldung zur Bedingung des Friedens macht. Mehr noch erklärt er, dass „ursprünglich aber niemand an einem Orte der Erde zu sein mehr Recht hat, als der andere.“ – oder anders gesprochen: es gibt kein territoriales Vorrecht diverser Menschengruppen, das „Recht der Oberfläche“ kommt der Menschengattung als Ganzes zu. Die Stichworte Israel und Palästina liegen hier deutlich in der Luft. Aber auch die deutsche Gesetzeslandschaft lässt sich vom Standpunkt des besagten Rechts kritisch betrachten. Die fast beiläufige Forderung, dass kein Staat Menschen abweisen darf, deren Untergang er so zugleich hinnimmt, würde der Anwendung des hierzulande geltenden Asylrechts gut zu Gesicht stehen.

Kant zu lesen ist kein einfaches Vergnügen – doch es ist eine Reise, deren Erkenntnisgewinn nie unterschätzt werden sollte. Freilich ist die kleine Schrift nicht vollständig, nicht jeder Satz zutreffend und vieles noch zu allgemein oder unzureichend ausgearbeitet, um auf die Probleme der Gegenwart konkret anwendbar zu sein. Das alles will aber nur eines sagen: zur Rekultivierung eines alten Bodens ist die eigene Arbeit unerlässlich – die Fruchtbarkeit der kantschen Gedanken entscheidet sich durch die Menschen, die sich ihnen widmen.